Feuerbestattung
Feuerbestattung
Die Familie meines Onkels Heinz waren Sozialdemokrat und aus der Kirche ausgetreten bzw. erst gar nicht getauft. Als der Vater von Onkel Heinz 1966 starb, ließ er „sich verbrennen“ und wurde auf unserem städtischen Friedhof in einem Urnengrab beigesetzt. Für unsere katholische Familie war das unerhört.
Denn die katholische Kirche hatte noch 1886 durch Papst Leo XIII. offiziell die Feuerbestattung verboten. Sie nannte die Feuerbestattung eine „barbarische Sitte“. Das Dekret legte fest, dass für Katholiken, die letztwillig ihre Verbrennung verfügt hatten, keine kirchliche Begräbnisfeier gehalten und sie nicht auf dem Kirchhof bestattet werden konnten. Mit dem CIC von 1917 wurde dies ins Kirchenrecht aufgenommen. Es wurde festgehalten: „Einem Gläubigen, der die Verbrennung seines Leichnams anordnet, wird das kirchliche Begräbnis zur Strafe entzogen.“ Erst 1963 erlaubte das Heilige Offizium die Feuerbestattung für Katholiken.
Die Vorbehalte meiner Familie hatten also gute Tradition. Tatsächlich entstand die Feuerbestattung aus antireligiöser und antikirchlicher Tradition. Die sich ausbreitenden areligiösen Verbände wie die Freidenker propagierten die Feuerbestattung gezielt, auch in bewusster Abgrenzung zur christlichen Bestattungskultur, da das Konzept der Auferstehung abgelehnt wurde. Die Arbeiterverbände und die aufkeimende Sozialdemokratie sahen eine kostengünstigere Bestattungsart. Die günstigeren Kosten sind auch heute der Grund, warum inzwischen mehr Feuer- als Erdbestattungen stattfinden.
In den orthodoxen Kirchen wird die Feuerbestattung weiterhin massiv abgelehnt. In Griechenland gibt es z.B. bis heute kein einziges Krematorium, so daß viele Griechen zur Kremation nach Bulgarien gehen; allein im Jahre 2016 wurden 4.000 griechische Bürger dort eingeäschert. Denn trotz des Widerstandes der Kirchen nimmt auch dort die Zahl der Feuerbestattungen zu.
Die beiden anderen monotheistischen Religionen, das Judentum und der Islam verbieten die Feuerbestattung bzw. das Verbrennen des menschlichen Körpers strikt verboten. Hingegen ist in vielen Religionen Asiens (Buddhismus, Hinduismus) die Verbrennung die übliche Bestattungsart. Dort finden die Verbrennungen aber oft unter freiem Himmel statt – und das ist wiederum in Deutschland strikt verboten.
Bild von Pedro Navarro auf Pixabay